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AGB's - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Abschnitt 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der Hundepenion/Hundeschule „Canis Familiaris“ Inhaber Christian Friedlein. Mit der Unterschrift bestätigt der Halter bzw Führer des Hundes, dass dieser die folgenden Bedingungen akzeptiert. Für Kinder die jünger als 16 Jahre alt sind muss ein Erziehungsberechtigter mitunterschreiben. Werden Leistungen nicht vom Halter des Hundes mit diesem in Anspruch genommen, muss eine Bevollmächtigung des Halters vorliegen.

 

Abschnitt 2 Leistungen

Der Halter/Führer des Hundes wurde vor Inanspruchnahme von Leistungen der Pension oder Hundeschule ausreichend über die Konditionen informiert und bestätigt dies mit seiner Unterschrift. Die oben genannten Leistungen umfassen im Bereich der Hundepension Canis Familiaris die artgerechte Betreuung des Hundes während seines Aufenthaltes. Im Bereich der Hundeschule Canis Familiaris umfasst dies die Anleitung von Menschen und Hunden von Fachpersonal. Jegliche Hilfsmittel in beiden Bereichen muss vom Halter bzw Führer gestellt werden, um die körperliche und geistige Gesundheit des Hundes gewährleisten zu können.

 

Abschnitt 3 Bezahlung/Rückerstattung/Zahlungsvereinbarungen

Zahlungen können Bar oder per EC-Karte/Kreditkarte geleistet werden. Zahlung auf Rechnungen ist nur bei bestehenden Kunden möglich, nicht bei Neukunden. Ratenzahlung ist möglich. Hierbei ist der Betrag auf höchstens 3 Raten aufteilbar, diese müssen innerhalb von 6 Monaten nach Inanspruchnahme der Leistung gezahlt werden. Bei Nichtzahlung kann der Hund einbehalten werden, alle Kosten die dadurch anfallen werden zum bestehenden Rechnungsbetrag addiert. Bei Reservierungen für den Pensionsbetrieb innerhalb der Ferien ist eine Anzahlung von 50 % des Rechnungsbetrages zu leisten. Erst nach Eingang der Anzahlung besteht die Reservierung. Bei Absage bis zu 14 Tage vor Antrittstermin wird der komplette Betrag zurückerstattet, innerhalb der 14 Tage wird die Hälfte der Anzahlung als Bearbeitungsgebühren einbehalten. Ist bis 7 Tage vor Antrittsdatum keine Anzahlung eingegangen, verfällt die Reservierung. Bei Veranstaltungen der Hundeschule ist eine Zahlung am Trainingstag oder im Vorraus möglich. Können Termine nicht wahrgenommen werden hat der Halter bzw Führer des Hundes bis zu 6 Monate Zeit um den Termin nachzuholen, danach wird es als Absage behandelt. Bei Absage des Termins wird der Betrag bis auf 20 % Bearbeitungsgebühren zurückerstattet. Nichterscheinen ohne Absage wird wie eine Teilnahme behandelt und die Kosten werden entsprechend geltend gemacht.

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Abschnitt 4 Rücktritt

Beide Parteien können jederzeit ohne das Nennen von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Absagen werden wie oben beschrieben finanziell behandelt.

 

Abschnitt 5 Medizinisches

Der Hundehalter verpflichtet sich, dass der Hund vor dem Aufenthalt in notwendigem Umfang geimpft, gechipt und gepflegt ist. Wichtig sind hierbei die Impfungen gegen Tollwut, Paravirose und Staupe sowie regelmäßige Entwurmung. Auch ist gegen Zeckenbefall eine geeignete Prophylaxe ratsam, dies wird nicht von dem Betrieb übernommen. Der Halter bzw Führer verpflichtet sich den Hund in gesundheitlich vertretbarem Zustand abzugeben und über jegliche gesundheitlichen Defizite zu informieren, sowie den Namen des behandelnden Tierarztes zu hinterlegen. Hund mit Parasiten oder ansteckenden Krankheiten können nicht aufgenommen werden. Bei Verschweigen einer dieser Fälle kann „Canis Familiaris“ den Hund sofort an ein Tierheim oder den Notfallkontakt abgeben unter Berechnung der vollen Kosten für den gebuchten Aufenthalt. Sollte sich der Zustand des Hundes während des Aufenthaltes verschlechtern, ist der Halter oder der angegebenen Notfallkontakt zu informieren und abzusprechen welche Maßnahmen einzuleiten sind. Sollte niemand erreichbar sein kann die Hundepension entsprechende Maßnahmen einleiten. Dadurch anfallende Kosten sind vom Halter zu tragen. Bei Hunden die über 10 Jahre alt sind oder krank, sind die Maßnahmen im Todesfall vorab abzusprechen.

 

Abschnitt 6 Haftung

Die Haftung für den Hund bleibt immer bei Halter. Wenn vorhanden ist die Kopie einer Haftpflichtversicherung vorzulegen. Der Halter bzw Führer des Hundes muss seinen Hund zu jeder Zeit so abzusichern, dass er keine Gefahr für Mensch und Tier darstellt oder auch selbst nicht in Gefahr kommt. Entsprechende Hilfsmittel müssen vom Halter gestellt werden. Jegliche Anleitung von Hund und Halter stellt nur eine Hilfestellung dar. Alle aus dieser Anleitung resultierenden Schäden etc liegen in der Verantwortung des Halters, nicht der Hundepension/Hundeschule.

 

Abschnitt 7 Ausschluss

Die Hundepension/Hundeschule behält sich vor Halter und Hunde zu jeder Zeit aus der Inanspruchnahme der Leistungen auszuschließen. Vorab geleistete Beträge werden voll zurückerstattet.

 

Abschnitt 8 Bild und Ton

Bei allen Aufnahmen, die auf dem Gelände des Betriebes oder bei einer Veranstaltung entstehen, die von dem Betrieb ausgerichtet wird, bleiben die Bild- und Tonrechte bei „Canis Familiaris.“ Diese könne genannte Aufnahmen zu Werbe- und Lehrzecken auf Social Media stellen oder anderweitig verwenden. Sollte dies nicht gewünscht sein, ist es ausdrücklich vor Beginn des Aufenthaltes/der Veranstaltung mitzuteilen.

 

Abschnitt 9 Datenschutz

Der Betrieb versichert das alle Daten der Kunden vertraulich behandelt werden und nicht an Dritte weitergegeben werden. Ausnahme hiervon ist das zuständige Veterinäramt, welches auf Nachfrage Einsicht in die Kundendaten erhält.

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